Verhalten beim Betreten der Schule
Das Schulgelände dürfen folgende Personen nicht betreten:
- Personen, die positiv auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind, sowie Schüler*innen oder andere Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung (akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten) dürfen das Schulgebäude nicht betreten
- Personen, die direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten
- Personen, die aus dem Ausland nach Thüringen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet nach der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts aufgehalten haben.
- Kinder/Pädagogen tragen die Mund-Nasenabdeckung während des Frühdienstes bzw. auf den Wegen zu den Unterrichtsräumen
- von 16.00 bis 17.30 Uhr erfolgt der Spätdienst, auch in dieser Zeit tragen die Kinder/Pädagogen die Mund-Nasenabdeckung
- Eltern und betriebsfremde Personen haben das Schulgelände nur nach Anmeldung im Sekretariat und nach einer schriftlichen Erklärung zur Erreichbarkeit und darüber, dass bei ihnen keine erkennbaren Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen, zu betreten.
Allgemeines
- Zutritt der Schule nur mit Mund-Nasen-Bedeckung
- kein Zutritt zur Schule bei Krankheitsanzeichen
- mind. 1,5 m Abstand halten
- Verzicht auf Händeschütteln, Umarmungen, Begrüßungsküsse
- Hände vom Gesicht fernhalten
Regelmäßiges Händewaschen (Hinweis siehe Aushänge)
- Hände richtig nass machen
- Seife verwenden
- waschen (20-30 Sekunden)
- gut abspülen
- Hände abtrocknen und das Papier in den Behälter werfen
Einhaltung der Husten-und Niesetikette
- Abwenden und Abstand halten
- Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten
- kein Mehrfachgebrauch von Taschentüchern
- Taschentuch in den Abfalleimer werfen
- Hände waschen
Mund-Nasen-Bedeckung
- beim Betreten des Schulgeländes, während des Früh- und Spätdienstes, im Schulhaus sowie auf dem Weg zu den festgelegten Spielbereichen auf dem Schulhof muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden
- im Unterricht ist diese nicht erforderlich
Unterrichtsgestaltung
- Kinder lernen in ihren Gruppen nach Stundenplan
- vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen erfolgt Stoßlüftung
- das Lüften ist vom jeweiligen Lehr- bzw. Erzieherpersonal durchzuführen oder zu veranlassen und aus Sicherheitsgründen zu beaufsichtigen
Soweit es trotz aller Schutzmaßnahmen zu einem Infektionsfall kommen sollte, ist dieser zu melden: Schulleitung –Schulträger –Gesundheitsamt –Schulamt