Hygieneregeln der Barfüßerschule

Verhalten beim Betreten der Schule

Das Schulgelände dürfen folgende Personen nicht betreten:

  • Personen, die positiv auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind, sowie Schüler*innen oder andere Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung (akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten) dürfen das Schulgebäude nicht betreten
  • Personen, die direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten
  • Personen, die aus dem Ausland nach Thüringen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet nach der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts aufgehalten haben.
  • Kinder/Pädagogen tragen die Mund-Nasenabdeckung während des Frühdienstes bzw. auf den Wegen zu den Unterrichtsräumen
  • von 16.00 bis 17.30 Uhr erfolgt der Spätdienst, auch in dieser Zeit tragen die Kinder/Pädagogen die Mund-Nasenabdeckung
  • Eltern und betriebsfremde Personen haben das Schulgelände nur nach Anmeldung im Sekretariat und nach einer schriftlichen Erklärung zur Erreichbarkeit und darüber, dass bei ihnen keine erkennbaren Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen, zu betreten.

Allgemeines

  • Zutritt der Schule nur mit Mund-Nasen-Bedeckung
  • kein Zutritt zur Schule bei Krankheitsanzeichen
  • mind. 1,5 m Abstand halten
  • Verzicht auf Händeschütteln, Umarmungen, Begrüßungsküsse
  • Hände vom Gesicht fernhalten

Regelmäßiges Händewaschen (Hinweis siehe Aushänge)

  • Hände richtig nass machen
  • Seife verwenden
  • waschen (20-30 Sekunden)
  • gut abspülen
  • Hände abtrocknen und das Papier in den Behälter werfen

Einhaltung der Husten-und Niesetikette

  • Abwenden und Abstand halten
  • Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten
  • kein Mehrfachgebrauch von Taschentüchern
  • Taschentuch in den Abfalleimer werfen
  • Hände waschen

Mund-Nasen-Bedeckung

  • beim Betreten des Schulgeländes, während des Früh- und Spätdienstes, im Schulhaus sowie auf dem Weg zu den festgelegten Spielbereichen auf dem Schulhof muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden
  • im Unterricht ist diese nicht erforderlich

Unterrichtsgestaltung

  • Kinder lernen in ihren Gruppen nach Stundenplan
  • vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen erfolgt Stoßlüftung
  • das Lüften ist vom jeweiligen Lehr- bzw. Erzieherpersonal durchzuführen oder zu veranlassen und aus Sicherheitsgründen zu beaufsichtigen

Soweit es trotz aller Schutzmaßnahmen zu einem Infektionsfall kommen sollte, ist dieser zu melden: Schulleitung –Schulträger –Gesundheitsamt –Schulamt